Spielewochenende 2027

Der Austragungsort

(Stand: 09.03.2026) Auf dieser Seite findest Du alle Informationen zum Spielewochenende.

Das Wichtigste in Kürze:

Die nächsten Termine

Bis zum 31.05.2026

Lasst uns Eure Buchung bitte bis zum 31.05.2026 per Mail an beuerbach@t-online.de zukommen. Alle Details wie Essen, Zimmerbelegung usw. werden wir zu gegebener Zeit abfragen.

WICHTIG: Die Zahlung wird erst Anfang 2027 fällig. Euch entstehen durch diese Buchung also keine unmittelbar zahlbaren Kosten!


Was wird geboten?

  • 2 Nächte in Einzel-, Doppel- oder Familienzimmern. Bettwäsche und Handtücher sind vorhanden! Ein Fön kann ausgeliehen werden.
  • 2x Sauerländer Frühstücksbuffet
  • 2x Mittags-Buffet inklusive 1 Fl. Mineralwasser je Tisch
  • 2x Abendtisch (Kaltes Buffet) inklusive Tee
  • Kostenfreie Nutzung des Hallenschwimmbades
  • Versorgung mit  Kaffee, Tee, Wasser und Apfelschorle in den Tagungsräumen (die Kosten übernimmt der Verein)
  • Ganz viel Zeit und Spaß beim Spielen in drei Tagungsräumen , deren Kosten der Verein übernimmt

Der Verzehr mitgebrachter Getränke ist in den Tagungsräumen des Hotels nicht gestattet. Die  Getränkepreise sind aber moderat.
Süßigkeiten, Gebäcke, etc. sind erlaubt, wenn die Spiele es mitmachen. 

Vegetarische Gerichte gibt es immer ausreichend am Buffet.

Die Preise

Aktive Mitglieder

  • Ab 18 Jahren: 140 € / 130  € *
  • Ab 10 bis 17 Jahren 100 € / 90 € *
  • Ab 2 bis 9 Jahre 65 € / 60 € *

Wer ist gemeint?

Mitglieder, welche im Jahr 2025 bei Veranstaltungen des Vereins  aktiv geholfen haben.

Mitglieder
 
  • Ab 18 Jahren: 178 € / 168  € *
  • Ab 10 bis 17 Jahren 133,50 € / 125 € *
  • Ab 2 bis 9 Jahre 89 € / 85 € *

Wer ist gemeint?

Mitglieder, welche im Jahr 2025 an Veranstaltungen des Vereins teilgenommen haben.
Dadurch soll verhindert werden dass Personen nur wegen dem Preisvorteil Mitglied werden.

 

Nichtmitglieder
 
  • Ab 18 Jahren: 190 € / 180  € *
  • Ab 10 bis 17 Jahren 145 € / 140 € *
  • Ab 2 bis 9 Jahre 95 € / 90 € *

*= Ermäßigungsberechtigt sind: Schüler und Schülerinnen ab 10 Jahren, Studierende,  Auszubildende mit Einkommen maximal auf Bürgergeldniveau,  Bürgergeldempfangende, Verrentete mit Einkommen maximal auf Bürgergeldniveau.